Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH , die von Privatkunden getätigt werden. (Geschäftskunden wenden sich bitte direkt an uns.)

Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die von ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

2. Vertragsabschluss

Die Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung stellt unsererseits ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen.

Durch Ihre Bestellung nehmen Sie das Angebot an und der Kaufvertrag ist zustande gekommen.

Hierüber erhalten Sie eine Bestellbestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

 

3. Preise und Versandkosten

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Über die Einzelheiten können Sie sich unter Zahlungs- & Versandbedingungen informieren. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts entstehen, tragen wir. Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts erstatten wir Ihnen auch die Versandkosten zurück.

 

4. Zahlung

In unserem Shop stehen Ihnen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

– Apple Pay

– Google Pay

– Kreditkarte

– PayPal

– Stripe

 

5. Zahlungsverzug

Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

6. Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

7. Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb von

– Deutschland

(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH unverzüglich erstattet.

(3) Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH unverzüglich erstattet.

(4) Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) werden in der Regel per Spedition geliefert. Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.

 

9. Mängelrechte

(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH auf eigene Kosten von durch ein mangelfreies ersetzen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

  1. a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch oder Lagerung entstanden sind,
  2. b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Wasser, Feuer).

(2) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.

(3) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. NWelcher-Wein Corrias & Zebik GmbH ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert NWelcher-Wein Corrias & Zebik GmbH den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten).

(4) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,

  1. a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,
  2. b) wenn Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH eingetreten wäre,
  3. c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

(5) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

 

9. Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH nicht.

(2) Unabhängig von einem Verschulden von Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH bleibt eine Haftung von Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH dar.

(3) Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

 

10. Anwendbares Recht

Der zwischen Ihnen und Welcher-Wein Corrias & Zebik GmbH abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

11. Gerichtsstand

Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis in Deutschland.

 

12. Jugendschutz

Sollten Waren gekauft werden, die dem Jugendschutz unterliegen, wird durch geeignete Maßnahmen eine Altersverifikation durchgeführt, um die Identität und das Alter des Käufers zu überprüfen. Eine Übergabe der Ware erfolgt nur, wenn der Kunde die Volljährigkeit nachweisen konnte.

 

13. Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

14. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

Stand: 03.03.2022